Wirtschaftrecht
Wettbewerbsrecht
Grundsätzlich gilt auf nationalen und internationalen
Märkten das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Damit ist
jedem erlaubt, sich am wirtschaftlichen Wettbewerb zu beteiligen.
Damit wird der Zugang besonders junger Unternehmer gefördert,
damit diese Zugang zum Markt finden. Aber auch bereits bestehende
Marktteilnehmer können ihre Entschlüsse auf dem
Markt frei fassen und durchführen. Diese wirtschaftliche
Wettbewerbsfreiheit wird jedoch nur soweit gewährt, als
ihr gesetzliche Verbote nicht entgegenstehen. Damit wird die
Wettbewerbsfreiheit auf rechtliche erlaubtes Verhalten notwendigerweise
eingegrenzt.
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Das GWB sichert hierbei den freien Wettbewerb insbesondere
durch marktpolitische Massnahmen wie z.B. der Bildung eines
Preiskartells. Das UWG bekämpft alle Formen des unlauteren
Wettbewerbs durch Marktteilnehmer. Beide Rechtsgebiete stehen
nebeneinander und ergänzen sich. Das Wettbewerbsrecht
unterliegt dem ständigen Wandel, da sich die Märkte
und die Marktteilnehmer erheblich in ihrer Struktur verändern.
Nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung
wurden durch die letzte Reform auch die Vorschriften zu den
Sonder- und Räumungsverkäufen aufgehoben. Bei dem
am 03.07.2004 beschlossenen und am 08.07.2004 in Kraft getretenen
neuen UWG soll es sich nach Vorstellung des Gesetzgebers um
„liberales Wettbewerbsrecht“ handeln. Auffällig
ist, dass das neue UWG insbesondere den Verbraucher in Schutz
nimmt.
Vertragsrecht
„Pacta sunt servandae“ – Verträge
müssen eingehalten werden!
Dieser Grundsatz aus dem römischen Recht gilt schon seit
der Antike fort. Verträge sind rechtliche Geschäfte,
die aus mehreren Willenserklärungen bestehen bzw. zustande
kommen. Daher ist es von besonderer Bedeutung, den Erklärungsinhalt
einer abgegebenen Willenserklärung auch genau zu verstehen.
Anderenfalls wird häufig der Weg zum Gericht notwendig
sein, um den genauen Inhalt der verbindlich abgegebenen Willenserklärung
festzulegen.
Umso wichtiger ist es, sich auf den Vertragsschluss professionell
vorzubereiten. Wir begleiten Sie bei der Vertragsplanung,
beim Entwurf eines Vertragsdesigns, bei den oft sehr komplizierten
Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsdurchführung sowie
beim Vertragscontrolling.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis
des Einzelnen zum Staat sowie zu den übrigen Trägern
öffentlicher Gewalt. Auch umfasst das öffentliche
Recht das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander.
Hierzu zählen vor allem das Staatsrecht, das Verfassungsrecht,
das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
Wir unterstützen Sie auf diesem Gebiet vom Widerspruchsverfahren
bis zum gerichtlichen Prozess.
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