Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht
bieten umfassenden Schutz auf dem Gebiet des „geistigen
Eigentums“. Hierunter sind Ergebnisse geistigen Schaffens
zu verstehen, sog. Immaterialgüter. Der Schutz umfasst
dabei lediglich den gewerblichen Bereich. Das Urheberrecht
schützt diese Leistungen auf kulturellem Gebiet.
Im Einzelnen gehören folgende Gesetze zum gewerblichen
Rechtsschutz:
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Patentgesetz |
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Gebrauchsmustergesetz |
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Halbleiterschutzgesetz |
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Geschmacksmustergesetz |
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Markengesetz |
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Sortenschutzgesetz |
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Urheberrechtsgesetz |
Sinn und Zweck dieser Gesetze ist es, die Schöpfer von
geistigen Erfindungen bzw. von geistigem Eigentum durch die
Einräumung von besonderen Rechten zu schützen und
zu belohnen. Die dem gewerblichen Rechtsschutz nicht unterliegenden
Immaterialgüter unterliegen dem allgemeinen Recht. Zur
Anwendung kommt hier insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren
Wettbewerb (UWG). Hierbei handelt es sich um subsidiären
Rechtsschutz, der immer dann greift, wenn die Gesetze auf
dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nicht zur Anwendung
kommen.
Auf Grund dieser Schutzgesetze erhalten die Schöpfer
von immateriellen Werten bzw. Gütern absolute Verwertungsrechte.
Diese Rechte werden durch Gesetze für die Schöpfer
für eine bestimmte Dauer unter Schutz gestellt. Folge
dieses zeitlich begrenzten Schutzes ist, dass der Rechteinhaber
innerhalb dieses Zeitraums das geschützte Immaterialgut
alleine verwerten darf. Aus diesem Verwertungs- bzw. Benutzungsrecht
folgt die Befugnis, Dritten gegenüber die unberechtigte
Nutzung und Verwertung zu verbieten.
Die Schöpfer von geistigem Eigentum stehen zunehmend
der Ausbeutung ihrer „Schöpfung“ hilflos
gegenüber. Hierbei spielt die sog. „Produktpiraterie“
eine entscheidende Rolle. Zu verstehen ist hierunter die gewerbsmässige,
kriminelle Schutzrechtsverletzung, d.h. die gezielte, massenhafte
und mit Gewinnerzielungsabsicht begangene, vorsätzlichen
Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der
durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten
Rechtspositionen. Hierbei stellt die Produktpiraterie für
die Industrie ein aktuelles und sehr ernst zu nehmendes Problem
dar. Nach Schätzungen der internationalen Handelskammer
werden mittlerweile bereits 5-7% des gesamten Welthandelsvolumens
durch den Ex- und Import von Fälschungen erzielt. Der
Deutsche Industrie und Handelstag (DIHK) schätzt den
hierdurch entstehenden Schaden weltweit jährlich auf
über 255 Milliarden Euro.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre „geistiges Produkt“
bzw. ihr „geistiges Eigentum“ unter optimalen
Schutz stellen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis
zum Ende eines Projektes. Hierzu gehören insbesondere
der Entwurf von Lizenzverträgen, Markenanmeldungen national/international,
Abmahnungen sowie die Bearbeitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren.
Auch präsentieren wir Ihnen auf Erfahrung bauende Strategien,
um gegen Produktpiraten juristisch vorzugehen.
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